Der Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sieht eine Deckelung extrabudgetärer Leistungen vor. Dazu zählen auch die spezialisierte Versorgung von HIV-positiven Menschen und das PrEP-Medikament zum Schutz vor HIV.
HIV-Expert*innen schlagen Alarm, denn eine Begrenzung von Gesundheitsleistungen im Bereich HIV könnte drastische Folgen für Versorgungsstabilität und -qualität sowie die Vorbeugung von neuen HIV-Infektionen haben.
Umfragen und Analysen aus Sachsen prognostizieren als Konsequenzen des Gesetzesvorhaben:
- längere Wartezeiten
- schlechtere Erreichbarkeit
- fehlende Beratungsangebote
- erschwerte Bedingungen für kontinuierliche, individuell angepasste Therapien
- Aufnahmestopps für Neupatient*innen
Langfristig würde das späte Diagnosen, fortgeschrittene Erkrankungen und einen Anstieg vermeidbarer Neu-Infektionen bedeuten.
Laut Dr. Roger Vogelmann (HIV-Schwerpunktpraxis Mannheim; Vorstand bei bwagnä) lassen sich die sächsischen Prognosen auf Baden-Württemberg übertragen. Auch in Mannheim und Umgebung werden die Versorgung von Menschen mit HIV und die HIV-Prävention mit PrEP durch die geplanten Regelungen im GKV-BStabG gefährdet.
Deshalb unterstützen wir die Aufforderung von von dagnä, DGI und DAIG an die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium:
- die spezialisierte Versorgung von HIV-Infektionen dauerhaft als extrabudgetäre Einzelleistung zu sichern.
- die HIV-Versorgung explizit von der geplanten Gesamtvergütung nach § 87d Abs. 1 auszunehmen.
- sicherzustellen, dass medizinische Innovation und der demografische Wandel in der Leistungsstruktur abgebildet werden.
Quellen und mehr Infos:
Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin e.V., Pressemitteilung 22.4.2026, https://www.dagnae.de/
Sächsischen Vereinigung für Infektionsmedizin e.V., Stellungnahme 22.5.2026, https://svim.online/